Private Krankenversicherung
für Richter, Staatsanwälte und Juristen im öffentlichen Dienst

Als Richter, Staatsanwalt oder Jurist im öffentlichen Dienst profitieren Sie von besonderen Rahmenbedingungen bei der privaten Krankenversicherung (PKV).

Ihr Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe an Ihren Krankheitskosten – je nach Bundesland zwischen 50 % und 70 %.

Wichtig zu beachten: Die Beihilfe ist je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und enthält teils relevante Leistungslücken – insbesondere bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen oder stationären Wahlleistungen.

Was für Sie entscheidend ist:
➡️ Absicherung der Restkosten:
Die PKV deckt den Teil der Kosten ab, den die Beihilfe nicht übernimmt.
➡️ Beihilfeergänzungstarif:
Ergänzend zur Restkostenversicherung ist ein Beihilfeergänzungstarif empfehlenswert, um bestehende Lücken zuverlässig abzusichern und Eigenbeteiligungen zu vermeiden.

Ihre Vorteile im Überblick
✅ Niedrige Beiträge durch die Kombination aus Beihilfe und PKV
✅ Hochwertige medizinische Versorgung in allen Bereichen
✅ Freie Arztwahl und kurze Wartezeiten
✅ Langfristige Beitragsstabilität durch fundierte Tarifauswahl
✅ Flexible Lösungen für alle Karrierestufen – vom Rechtsreferendariat bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit

KI-generiertes Bild (Ideogram)

Warum eine fundierte Entscheidung jetzt wichtig ist

Gerade im juristischen Bereich ist Kontinuität entscheidend – auch in der Gesundheitsabsicherung. Die Wahl der passenden privaten Krankenversicherung begleitet Sie oft über Jahrzehnte. Daher sollte die Tarifgestaltung von Anfang an sorgfältig auf Ihre individuellen beruflichen Perspektiven, Ihre familiäre Situation und Ihre zukünftigen Bedürfnisse abgestimmt sein.

Ich unterstütze Sie dabei mit unabhängiger Beratung und vergleiche für Sie die besten Optionen – diskret, kompetent und auf Ihre Laufbahn zugeschnitten.

Ich freue mich über Ihre Kontaktanfrage!

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